INFO
Im Rahmen des PostIdent-Verfahrens ist bei der Beantragung Folgendes zu beachten:
Es ist zwingend erforderlich, dass sich die Namen (alle Vor- und Nachnamen) exakt wie auf dem Ausweisdokument geschrieben, sowohl im Antragsportal der Apothekerkammer Hamburg als auch im Bestellportal bei dem jeweiligen qVDA, wiederfinden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jeder Umlaut und jedes Sonderzeichen im Antrags- und Bestellablauf eingetragen werden muss.